Die Arbeitsunfallversicherung ist eine Versicherung mit dem Zweck, die Opfer eines Arbeitsunfalls und deren Familie zu entschädigen. Die Entschädigung betrifft die Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg.
Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber abschließen muss zu Gunsten all seiner Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) ab deren Eintritt in Funktion. Die Entschädigungsbeträge werden berechnet aufgrund des tatsächlichen Lohns, allerdings mit einer gesetzlichen Höchstgrenze.
Der Teil des Lohns, der über diese gesetzliche Grenze hinausgeht, kann versichert werden, wenn der Arbeitgeber eine Ausdehnung der Deckung beantragt.
Informationen und Anfrage für ein Angebot
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