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Die Arbeitsunfallversicherung

Die Arbeitsunfallversicherung ist eine Versicherung mit dem Zweck, die Opfer eines Arbeitsunfalls und deren Familie zu entschädigen. Die Entschädigung betrifft die Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg.

Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber abschließen muss zu Gunsten all seiner Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) ab deren Eintritt in Funktion. Die Entschädigungsbeträge werden berechnet aufgrund des tatsächlichen Lohns, allerdings mit einer gesetzlichen Höchstgrenze.

Der Teil des Lohns, der über diese gesetzliche Grenze hinausgeht, kann versichert werden, wenn der Arbeitgeber eine Ausdehnung der Deckung beantragt.

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Wir sind Fachleute

Versicherungen sind eine komplexe Materie. Ohne eine solide Kenntnis ist es unmöglich eine Lösung für Ihre Deckungsansprüche zu finden und gut versichert zu sein. Als Fachmann befinden wir uns an Ihrer Seite um eine optimale Lösung in allen Bereichen zu finden, ob es sich um Ihr Privatleben oder Ihre beruflichen Tätigkeiten handelt. „Auf Maß und mit Sachverstand“ sind die Grundlagen unserer Arbeit. Wir sind die Fachleute für Ihre Versicherungsangelegenheiten !

Ihr erster Verteidiger

Wir sind das menschliche Glied zwischen Ihnen und den namhaftesten Versicherungsgesellschaften. In völliger Unabhängigkeit begleiten wir Sie bei der Suche nach einer maßgeschneiderten Lösung. Wir sind Ihr erster Verteidiger, insbesondere im Schadensfall. Wir wollen die einzige Beratungsstelle für alle Ihre Versicherungen sein damit Ihr Schutzbedürfnis den richtigen, professionellen Anklang findet.